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Friday, April 14, 2006

Israels Rückzug aus den Siedlungsgebieten

von Thomas Gutschker im Rheinischen Merkur vom 30. März 2006

Zitat:
»Anders als Scharon wird er sich in den nächsten Jahren aber nicht mit einem einseitigen Rückzug aus den Siedlungsgebieten in den Geschichtsbüchern verewigen können.
Für diesen Plan – Kern seines Wahlkampfs – hat Olmert keine Mehrheit bekommen.
Die Koalitionspartner, die er nun benötigt, werden zusammen ebenso stark sein wie Kadima und müssen sich keine „Umgruppierung der Siedler" im Westjordanland diktieren lassen.
Vielmehr können sie auf ihre eigene Agenda pochen, die mehr auf die Innenpolitik zielt.«

Zitat:
»Denn manchmal ist der Status quo doch besser als überhastetes Handeln.
Der Westen dürfte niemals akzeptieren, dass Israel seine Staatsgrenze weit nach Palästina hineinverlegt, wie Olmert es vorhatte.«

Quelle: Blick nach innen - Ehud Olmert kann regieren.
Ein Mandat für den Rückzug vom Jordan hat er aber nicht, THOMAS GUTSCHKER Rheinischer Merkur Nr. 13, 30.03.2006


Meine Antwort


Sehr geehrter Herr Thomas Gutschker!

Olmerts Rückzug aus den Siedlungsgebieten

Wozu für diesen Rückzug noch "ein Mandat vom Wähler"? Von den Wählern in Israel?
Sollen diese Worte wieder eine "Volksabstimmung über die Einhaltung des Völkerrechts" implizieren?

Kein Rechtsstaatlicher Demokratischer Staat hat den freien Rechtsraum, darüber abstimmen zu können, ob er das Völkerrecht einhalten will oder nicht. Schon gar nicht dann, wenn er sich mit seiner Unterschrift verpflichtet hat, es einzuhalten.

Es ist nicht mehr nur verblüffend, wie das Völkerrecht in Europa - und hier in der Deutschen Presse - vergessen worden ist! Sondern es ist erschreckend.
Wie kann ein Staat noch über die Einhaltung des Völkerrechts abstimmen wollen, das einzuhalten er mit seiner Unterschrift verpflichtet ist?

Alle Bemühungen am Völkerrecht vorbei sind für mich pure politische Unsinnigkeit !
Israel ist Unterzeichnerstaat der IV. Genfer Konvention von 1949!
Nach Art. 1 sind alle Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, diese Konvention "unter allen Umständen" durchzusetzen. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerstaat. Mit ihr besteht auch für die Deutsche Presse die Verpflichtung, dieses Handeln zu fordern und zu unterstützen.

Art. 1, IV. GK
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.

Quellentext

Auch der Hinweis, der Westen dürfte nicht akzeptieren, daß Israel seine Staatsgrenze weit nach Palästina hineinverlegt, beweist wieder einmal, wie so oft in der Deutschen Presse, die Unkenntnis über das Siedlungsverbot für die Besatzungsmacht im Völkerrecht.

Artikel 49 ( 6 ), Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten - Abschnitt III Besetzte Gebiete
Quellentext: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a49.html

Zudem entspricht diese Handlungsweise
»Es sei besser, den Status quo bestehen zu lassen als überhastet zu handeln.«
den fahrigen Zickzack-Zügen eines Winkeladvokaten.
Der sowohl seine Mandantschaft als auch die gegnerische Partei über die Ziele seiner Absichten im Unklaren lassen will, um für sein eigenes Handeln - auch für die Höhe des Streitwertes und die Höhe seines Honorares - stets neue Optionen zu eröffnen und sie offen zu halten.

Schon die Worte "überhastet zu handeln" stellt gegenüber dem eindeutigen Verbot des Völkerrechts eine entschiedene Provokation dar.
Vom Völkerrecht ist weder an diesem Vorgehen etwas zu erkennen noch ist davon in der Deutschen Presse etwas zu lesen!

Doch das Völkerrechtsreferat im Auswärtigen Amt bestätigte mir die Gültigkeit der IV. GK für die Besetzten Palästinensischen Gebiete.
Schreiben des Völkerrechtsreferats im Auswärtigen Amt vom 13. Feburar 2006

Es ist für mich daher wieder verblüffend, feststellen zu müssen, wie von und in unserer Rechtsstaatlichen Demokratie, das Völkerrecht in einem bestimmten Fall weder von der Politik noch von der Presse nachvollziehbar beachtet und befolgt wird.
Obwohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Regeln des Völkerrechts eindeutig nicht nur zum Maßstab ihres Demokratischen Rechtsverständnisses erhebt, sondern auch über das Grundgesetz selbst stellt.

Artikel 25 [Vorrang des Völkerrechts]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Quellentext: Artikel 25 [Vorrang des Völkerrechts]

Unter den Begriff "Bewohner des Bundesgebietes" fallen sowohl die Mitglieder der Bundesregierung als auch die Journalisten der Deutschen Presse.


16 Nisan 5766 * 14. April 2006 © Heinz Kobald

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